KG Rheinflotte "Logo"

 

10 Gebote für Mitglieder

  1. Gehe grundsätzlich nie zu einer Versammlung oder Veranstaltung. Wenn ja, dann komme wenigstens zu spät. Sage einfach, Du hättest keine Einladung bekommen!


  2. Wenn Du schon zu einer Versammlung gehst, dann finde Fehler in der Arbeit der Vorstandsmitglieder, vorwiegend aber in der des Vorsitzenden.


  3. Lasse dich nie für ein Amt oder ein Gremium benennen oder wählen. Es ist doch viel leichter zu kritisieren, als irgend etwas selber zu machen. Sei jedoch grundsätzlich beleidigt, wenn Du für einen Gremium nicht benannt wirst.

  4. Wenn der Vorsitzende dich bittet, deine Meinung zu einer wichtigen Angelegenheit kundzutun, dann enthalte dich grundsätzlich deiner Meinung. Später an der Theke oder woanders sage jedem, was eigentlich getan werden müsste.

  5. Tue selber überhaupt nichts, dann kann auch niemand deine Arbeit kritisieren. Brumme lieber, während der 1. Vorsitzende oder ein Mitglied spricht, damit die anderen Mitglieder nicht alles verstehen.

  6. Höre grundsätzlich nicht zu, wenn etwas gesagt wird, sage aber später, das dir niemand etwas gesagt hat, wenn es von Bedeutung ist.

  7. Stimme mit allem überein, was während einer Versammlung gesagt wird und erkläre dich nach der Versammlung nicht damit einverstanden. Tue dann genau das Gegentei - so, wie es dir passt.

  8. Nimm alle Wohltaten, die du durch die Gesellschaft erhalten kannst mit, doch trage selbst nichts dazu bei.

  9. Verkaufe grundsätzlich keine Eintrittskarten für Veranstaltungen und hol keine Annoncen für das Sessionsheft ein, es sind ja auch noch andere Mitglieder da!

  10. Wenn du gebeten wirst, deinen Beitrag zu zahlen, dann empöre dich über solche Anmaßungen des Schatzmeisters und erkläre deinen Austritt.


Mitglied werden - Gemeinschaft erleben

Werden Sie Mitglied und feiern Sie den Kölschen Karneval.

Die Mitgliedschaft in der "KG Rheinflotte" beginnt mit einem Antrag an die Gesellschaft und ist erworben, wenn die Beitrittserklärung durch Vorstandsbeschluss angenommen ist.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Aufgaben des Vereins zu fördern; sowie den Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung nachzukommen. Der Verein verpflichtet jedes aktive Mitglied, bei karnevalistischen Veranstaltungen des Vereins selbst oder auch anderer Gesellschaften Mütze, Uniform und karnevalistische Orden zu tragen, um den Verein nach aussen zu repräsentieren.

zum Download Beitrittserklärung.pdf

 

 

KG Rheinflotte

KG Rheinflotte